Laserschutz Durch die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten gemäß § 5 Abs. 2 OStrV und Fortbildung zur Fachkunde für die Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsplätzen mit Lasereinrichtungen zur Materialbearbeitung oder Beschriftungen gemäß § 5 Abs. 1 OstrV erfülle ich auch die Anforderungen der TROS Laserstrahlung, Teil: Allgemeines, Abschnitt 5.2 und die Anforderungen gemäß DGUV Grundsatz 303-005 „Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie Fortbildung von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen“. Ich unterstütze Sie bei der: > Betriebsübergabe von Lasereinrichtungen > fachkundige Durchführung von Messungen von Laserstrahlung > fachkundige Durchführung der Risiko- oder/und Gefährdungs- beurteilung an Lasereinrichtungen zur Materialbearbeitung und Beschriftung
T: +49 23 59 / 24 35
Stand: 08.08.2023